Zum Inhalt springen

Beiträge aus der Kategorie ‘Uncategorized’

Auszeichnung Plakette „Naturnahe Grünoase“

Parkplatz 4: vorsätzliche Sachbeschädigung der Birke bei Außenzaun

Die vordere Birke beim Außenzaun des Parkplatzes 4 wurde durch Einbringung eines Kupferstabs schwer beschädigt.
Gegen diese vorsätzliche Sachbeschädigung wurde eine polizeiliche Strafanzeige eingebracht.
Es wird nun versucht, den Baum durch gärtnerische Maßnahmen zu erhalten. Sollte eine Entfernung des Baumes unvermeidlich sein, muss eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden und an derselben Stelle wiederum eine Birke gepflanzt werden, damit rasch der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt ist.

Sprechstunden 2023

Unsere Sprechstunden finden jeweils am

2. Sonntag (10 bis 11 Uhr) und

4. Mittwoch (18 bis 19 Uhr)

im Monat statt. In den Wintermonaten (November bis Februar) finden nur die Mittwoch-Sprechstunden statt.

• Mittwoch, 25.1.2023, 18:00 bis 19:00 Uhr
• Mittwoch, 22.2.2023, 18:00 bis 19:00 Uhr
• Sonntag, 12.3.2023, 10:00 bis 11:00 Uhr
• Mittwoch, 22.3.2023, 18:00 bis 19:00 Uhr
• Sonntag, 16.4.2023, 10:00 bis 11:00 Uhr (statt Ostersonntag 9.4.2023)
• Mittwoch, 26.4.2023, 18:00 bis 19:00 Uhr
• Sonntag, 14.5.2023, 10:00 bis 11:00 Uhr
• Mittwoch, 24.5.2023, 18:00 bis 19:00 Uhr
• Sonntag, 11.6.2023, 10:00 bis 11:00 Uhr
• Mittwoch, 28.6.2023, 18:00 bis 19:00 Uhr
• Sonntag, 9.7.2023, 10:00 bis 11:00 Uhr
• Mittwoch, 26.7.2023, 18:00 bis 19:00 Uhr
• Sonntag, 13.8.2023, 10:00 bis 11.00 Uhr
• Mittwoch, 23.8.2023, 18:00 bis 19:00 Uhr
• Sonntag, 10.9.2023, 10:00 bis 11:00 Uhr
• Mittwoch, 27.9.2023, 18:00 bis 19:00 Uhr
• Sonntag, 8.10.2023, 10:00 bis 11:00 Uhr
• Mittwoch, 25.10.2023, 18:00 bis 19:00 Uhr
• Mittwoch, 22.11.2023, 18:00 bis 19:00 Uhr
• Mittwoch, 27.12.2023, 18:00 bis 19:00 Uhr

Aus gegebenem Anlass wurden wir seitens der Polizei ersucht, unsere Mitglieder auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen hinzuweisen:

Biotonne – Entleertage in der Wintersaison 2022/23

Die Stadt Wien (MA 48) informiert, dass die Biotonnen im Winter wieder auf einen 14-tägigen Entleer-Rhythmus umgestellt werden. Von Dezember 2022 bis März 2023 wird an folgenden Tagen entleert:

  • 29. November 2022
  • 13. Dezember 2022
  • 28. Dezember 2022
  • 10. Jänner 2023
  • 24. Jänner 2023
  • 7. Februar 2023
  • 21. Februar 2023
  • 7. März 2023
  • 21. März 2023

Nach der Entleerung ist für eine unverzügliche Abholung der Biotonne zu sorgen. Vor allem bei starkem Wind besteht die Gefahr, das leere Tonnen verweht bzw. gegen abgestellte Fahrzeuge geweht werden!

Einbrüche in Kleingartenhäusern

Aus gegebenem Einlass empfehlen wir, aus Sicherheitsgründen die Parzellentür immer versperrt zu lassen und unbekannte bzw. vereinsfremde Personen an zu sprechen!

Einladung zur Punschparty

Parkplatz 5 – neues elektrisches Tor

Das elektrische Tor am Parkplatz 5 wurde aufgrund der Reparaturanfälligkeit und Windsensibiliät komplett erneuert und somit auf den neuesten technischen Stand gebracht. Mit dem Schlüssel ist die elektrische Toranlage, so wie früher gewohnt, immer sperrbar. Für die Bedienung per Handfunksender ist einer der neuen Generation erforderlich. Bei Bedarf kann dieser gerne um € 55,00 Selbstkostenpreis im Rahmen der Sprechstunden im Vereinshaus erworben werden. Zu diesem Zweck halten wir eine Sondersprechstunde für den Erwerb von Handfunksendern:

Sonntag, 23. Oktober, 10:00 bis 10:30 Uhr

Da unsere Stellplätze ausschließlich unseren Mitgliedern zur Verfügung stehen und auch nur für Mitglieder zugänglich sind, dürfen auch nur Mitglieder einen Handfunksender erwerben. Bitte daher unbedingt einen Ausweis beim Kauf vorzeigen.

Baum in Biotonnen

Die Vereinsleitung wurde von der MA 48 informiert, dass die Biotonnen am Parkplatz 4 bis auf weiteres nicht entleert werden. Grund dafür ist die nicht sachgemäße Befüllung mit einem Baum, wodurch eine Entleerung nicht möglich ist.
Wir fordern daher das betroffene Mitglied auf, für eine fachgerechte Zerkleinerung oder Entfernung des Baumes zu sorgen, Bäume gehören nicht in die Biotonne!

Anträge – Jahreshauptversammlung 2022

  1. Antrag eines Mitglieds:

Die Vereinsleitung wird ersucht, sämtliche Vereinsmitglieder zu befragen, ob sie Interesse an der Errichtung von individuellen Stromtankstellen auf den einzelnen Vereinsparkplätzen der Mitglieder haben und wenn ja, wann sie in etwa Bedarf für einen solchen Stromanschluss haben werden.

  1. Antrag der Vereinsleitung:

Statutenänderung (Punkt 9.3, erster Satz):
„Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder spätestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, an der von ihnen der Vereinsleitung zuletzt angegebenen Zustelladresse, oder elektronisch, an die der Vereinsleitung bekannte E-Mail-Adresse, einzuladen.“