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Mitglieder-Infos: Pacht- oder Unterpachtverhältnis weitergeben

Sie wollen Ihr Pacht- oder Unterpachtverhältnis an einen neuen Pächter oder Unterpächter weitergeben?

Basis für die Übertragung des Pachtrechtes bzw. Unterpachtrechtes an einen Neupächter ist § 16 (1) des Bundeskleingartengesetzes. Demnach ist bei Beendigung des Unterpachtverhältnisses der Unterpächter berechtigt, vom Generalpächter den Ersatz für die von ihm gemachten Aufwendungen zu beanspruchen kann, die zur kleingärtnerischen Nutzung notwendig oder nützlich sind, insbesondere für Obstbäume, Sträucher und sonstige Kulturen. Der Pächter/Unterpächter hat vor Einholung des Schätzgutachtens bekanntzugeben und gegebenenfalls nachzuweisen, ob bzw. dass die im Kleingarten vorhandenen Baulichkeiten der Bauordnung entsprechend errichtet worden sind und benützt werden dürfen.Der Ersatz gebührt nach dem gegenwärtigen Werte, insofern er den wirklich gemachten Aufwand nicht übersteigt.

Der Ersatz für die Aufwendungen des Pächters/Unterpächters wird durch ein Schätzgutachten festgelegt, das von einem Schätzmeister des Zentralverbandes für Kleingärtner erstellt wird. Das erstellte Schätzgutachten ist 2 Jahre lang gültig. Folgende Schätzgutachter sind für den Zentralverband der Kleingärtner tätig: http://www.kleingaertner.at/service/schaetzm.htm. Die geschätzte Aufwendungsersatzsumme, die in der schriftlich ausgestellten 4-Parteien-Vereinbarung zwischen Altpächter, Pachtwerber, Kleingartenverein und Zentralverband der Kleingärtner festgehalten wird, darf um höchstens 10% überschritten werden, sofern eine entsprechende Einigung zwischen dem scheidenden Pächter/Unterpächter und dem Pachtwerber besteht. Weiters darf eine Inventarablöse in der Höhe von maximal € 7.000,-, nur für gerechtfertigte Aufwendungen an Fahrnissen, verlangt werden. (Vergaberichtlinien des Zentralverbandes der Kleingärtner)

Sobald das Schätzgutachten vorliegt, übermittelt der Kleingartenverein dem Pächter/Unterpächter die Interessentenliste mit den Daten jener Bewerber, die nach einem ausführlichen persönlichen Informationsgespräch in unsere Interessentenliste aufgenommen wurden. Es ist zu beachten, dass (aus dem Grund der Fairness gegenüber allen Bewerbern der Interessentenliste) nur diese Interessenten vom Verein für die Übernahme des Pacht-/Unterpachtverhältnisses gegenüber dem Zentralverband der Kleingärtner vorgeschlagen werden.

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