Mitglieder Infos: Kosten
Jährliche Kosten
Die nachfolgenden Beträge werden vom Zentralverband der Kleingärtner den Pächtern bzw. Unterpächtern jährlich vorgeschrieben (Jahr 2023):
- Pachtzins (€ 1,54 / m²)
- Zusatz-Pachtzins ständig wohnen (€ 0,88 / m²)
- Zusatz-Pachtzins Gebäude 50 m² (€ 1,30 / m²)
- Grundsteuer (€ 0,14 / m²)
- Verbandsbeitrag Zentralverband und Bezirksorganisation (€ 12,66 / Mitglied)
- Verwaltungs- und Haftungsgebühr Zentralverband (14,5 %)
Die Gemeinschaftsfläche beträgt 83 m² (bis 2022: 66 m²).
Bei folgenden Beträgen handelt es sich um Kosten, die für das Jahr 2023 im Rahmen der Vorschreibung des Kleingartenvereins in Rechnung gestellt wurden:
- Mitgliedsbeitrag (€ 75)
- Mitgliedsbeitrag zusätzliches Mitglied (€ 25 pro zusätzlichem Mitglied)
- ursprüngliches Akonto Wassergebühr 2022: € 3,13 / m³ (Wasserbezugsgebühr € 2,02 / m³, Abwassergebühr € 2,22 / m³ => 50 % Ermäßigung)
- Wassergebühr 2022: € 3,35 / m³ (Wasserbezugsgebühr € 2,02 / m³, Abwassergebühr € 2,22 / m³ => 40 % Ermäßigung)
- Akonto Wassergebühr 2023: € 3,55 / m³ (Wasserbezugsgebühr € 2,14 / m³, Abwassergebühr € 2,35 / m³ => 40 % Ermäßigung)
- Instandhaltungsbeitrag (€ 175)
- Winterdienst (€ 71,16)
- zusätzlicher Parkplatz indexiert (€ 625)
Die Vorschreibung des Kleingartenvereins wird üblicherweise Anfang des Jahres (bis spätestens 10. Jänner) allen Mitgliedern per Post zugestellt. Sie ist am 31. Jänner fällig.
Darüber hinaus werden zusätzlich vom Magistrat der Stadt Wien Beiträge für die Müllabfuhr und die Grundsteuer ein gehoben.