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Antrag der Vereinsleitung an die Generalversammlung vom 21. April 2026

In Anlehnung an den Antrag eines Mitgliedes mit Unterschrift mehrerer Mitglieder („Die TeilnehmerInnen der Jahreshauptversammlung mögen beschließen, im Frühjahr und im Herbst jeden Gartenjahres eine Sperrmüllabfuhr zu organisieren.“) gibt die Vereinsleitung den Mitgliedern die Möglichkeit, über eine Sperrmüllabfuhr durch die MA 48 abzustimmen.

Es wird der Antrag gestellt, zwei Mal im Jahr auf zwei Parkplätzen je eine Mulde durch die MA 48 aufstellen zu lassen. Die auf € 4000 (€ 11 pro Parzelle) beschränkten Kosten für die Sperrmüllentsorgung sollen den Mitgliedern in der Jahresvorschreibung vorgeschrieben werden.

Die Mitglieder werden dazu aufgefordert, wie im Antrag des Mitgliedes, sich hierfür zu organisieren, um beim Ablauf unterstützend tätig zu sein.