Versperren der Gehtüren
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Kleingartenanlage von Anfang Mai bis Ende September von
9:00 Uhr bis 19:00 Uhr offen
zu halten ist (siehe dazu § 17 Wiener Kleingartengesetz). Daher ist zu diesen Zeiten das Zusperren der Gehtüren verboten!