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Versperren der Gehtüren

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Kleingartenanlage von Anfang Mai bis Ende September von

9:00 Uhr bis 19:00 Uhr offen

zu halten ist (siehe dazu § 17 Wiener Kleingartengesetz). Daher ist zu diesen Zeiten das Zusperren der Gehtüren verboten!

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