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Jahreshauptversammlung am 16.8.2020

E I N L A D U N G
zu der am
Sonntag, 16.08.2020 um 10:30 Uhr
(Einlass ab 10:00 Uhr)

im Garten des Vereinshauses des KGV Im Gestockert
1220 Wien, Lannesstraße 55
stattfindenden
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG
gemäß Pkt. 9 der Satzungen des Vereins

Mit dieser Einladung gilt die Einladung vom 24. März 2020 als widerrufen.

TAGESORDNUNG

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Eröffnung und Begrüßung, Bekanntgabe der Tagesordnung, Verlesung eingebrachter Anträge
2. Bericht der Obfrau
3. Bericht der Kassierin
4. Bericht der Kontrolle und Antrag auf Entlastung der Vereinsleitung
5. Fragen und Diskussion zu den Berichten
6. Beschlussfassung über eingebrachte Anträge (die Anträge müssen bis
Sonntag, 9. August 2020, 9:00 Uhr, im Vereinshaus eingelangt sein)
7. Überbeschluss zur Bestätigung der bereits durch Briefwahl erfolgten Neuwahl der Mitglieder der Vereinsleitung, des Ausschusses und des Aufsichtsrates sowie der Rechnungsprüfer und Schiedsrichter
8. Allfälliges

Aufgrund der COVID-19 Problematik müssen folgende Regelungen im Rahmen der Jahreshauptversammlung von allen Teilnehmern ausnahmslos eingehalten werden:

1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die Vereinsmitglieder. Andere Personen, z.B. Familienmitglieder oder Ehepartner der Vereinsmitglieder, haben keinen Zutritt. Jede Vereinsmitgliedschaft darf somit nur durch eine Person (gegebenenfalls durch einen Bevollmächtigten) repräsentiert werden, um die Gesamtzahl der Anwesenden auf das erforderliche Minimum zu reduzieren.
2. Alle Teilnehmer haben zu den anderen Teilnehmern nach Möglichkeit stets einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
3. Beim Betreten und Verlassen des Veranstaltungsortes ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Alle Teilnehmer müssen dieses Schutzvorrichtung während der gesamten Dauer der Jahreshauptversammlung ständig mitführen und eigenverantwortlich auch während der Jahreshauptversammlung aufsetzen, wenn sie zu anderen Teilnehmern keinen Mindestabstand von einem Meter einhalten können.
4. Vor dem Betreten des Veranstaltungsortes hat jeder Teilnehmer seine Hände zu desinfizieren. Desinfektionsspender werden beim Eingangsbereich zur Verfügung gestellt.
5. Teilnehmer, die diese Regelungen trotz Aufforderung nicht befolgen, können vom Vereinsvorstand des Veranstaltungsortes verwiesen werden.

Alle Vereinsmitglieder werden ersucht, zuverlässig und pünktlich zu erscheinen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Jahreshauptversammlung zu gewährleisten.

Mit herzlichen Grüßen,
Ihre Vereinsleitung

 

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