Zäune
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die für unsere Kleingartenanlage verpflichtenden Regelungen zu den Zäunen der einzelnen Parzellen (Nebeneinfriedungen) hin:
– Höhe höchstens 1,50 m
– keine Verwendung von Sichtblenden wie z.B. Schilfmatten, Plastikmaterialien
Bitte beachten Sie, dass die MA 37 (Baupolizei) jederzeit die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft und Zuwiderhandeln entsprechend ahndet.